ACHTUNG DSGVO Datenschutzbestimmungen bei Videoüberwachung:
Wichtig: Mit dem 25.05.2018 tritt die neue Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Alle Unternehmen, die eine Videoüberwachung im Einsatz haben, sollten folgendes beachten:
- Neue Aufkleber für Videoüberwachung und ein zusätzliches Informationsblatt A3 im Laden notwendig
2018-A3-Informationsblatt-DSGVO-Videoüberwachung
2018-DSGVO-Hinweisschild_vorgelagert an allen Eingangstüren
- DSGVO Schild Videoüberwachung an allen Eingangstüren anbringen (ausgefüllt natürlich)
- Datenschutzbeauftragter notwendig (einen Mitarbeiter ausbilden oder externen DB beauftragen)
- Kameras nicht in Richtung Gastraum blicken lassen
- Keinen permanenten Beobachtungsdruck auf die Mitarbeiter im Verkaufsraum (Handlungen an Kasse in der Regel ok (z.B. Blick von oben)
- Details zu den neuen Regelungen erhalten Sie am besten bei einem Fachanwalt. Wir empfehlen hier die Kanzlei Dieckert in Berlin. www.dieckert.de
- Unbedingt alle Sicherheits-UPDATES regelmäßig einspielen (z.B. Windows Updates monatlich)